Am 19. Oktober 2015 hat der Bundesminister für Finanzen die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 im Einvernehmen mit dem Rechnungshof mit dem Ziel erlassen, die Haushaltsrechtsreform des Bundes auf Länder und Gemeinden zu übertragen.
Die Bestimmungen der VRV 2015 sind von Ländern und Gemeinden, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, spätestens für das Finanzjahr 2019 anzuwenden. Für Gemeinden, die nicht der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, spätestens für das Finanzjahr 2020.
Die Länder und auch der Gemeindebund haben dagegen massive Bedenken. Die Auseinandersetzung um die für Bund, Länder und Gemeinden vorgesehenen einheitlichen Haushalts- und Bilanzregeln ist noch nicht ausgestanden.
Städte und Gemeinden laufen so Gefahr, diese Umstellung von Kameralistik auf Doppik nicht ganz freiwillig und mit wenig Begeisterung durchführen zu müssen.
Ohne weitere Überlegungen zu einer klaren Strategie, wohin man mit der Doppik will und welchen zusätzlichen Nutzen sie bringen kann, wird die Umstellung dazu tendieren, dass Städte und Gemeinden das neue System genauso nutzen wie das alte: Es wird sich in ihrem Verhalten nichts ändern.
Bei einer gut überlegten Umstellung auf Doppik hingegen können Sie ihre Finanzstruktur viel besser visualisieren und dadurch die Daten zur finanziellen Führung der Stadt oder Gemeinde wesentlich effizienter einsetzen.
Sie können die Umstellung auf Doppik zum Beispiel dazu nutzen, um möglichst viel zusätzliches Wissen über das oftmals weitgehend unbekannte Anlagevermögen der Hoheitsverwaltung mit dem Ziel anzuhäufen, Verhaltensänderungen in Politik und Verwaltung in Richtung eines Aktiven Vermögensmanagements im Interesse der Bürger zu unterstützen.
Wenn das angestrebte Ergebnis der Umstellung in Ihrem eigenen Interesse ein besseres System ist, das Sie weit über die Möglichkeiten des alten Systems hinausbringt, werden Sie leichter motivierte Mitarbeiter für die Implementierung finden. Andernfalls wird die als nicht sinnvoll empfundene zusätzliche Arbeit, die möglicherweise sogar erst spät begonnen wird und damit unter Termindruck stattfindet, die Betroffenen frustrieren.
Umfragen aus Deutschland zeigen, dass Sie eine derartige Umstellung nicht auf einmal im letzten Moment zufriedenstellend bewältigen können. Begeben Sie sich deshalb schrittweise über einen längeren Zeitraum und vor allem rechtzeitig in Richtung Doppik. Starten Sie damit jetzt! Nur so werden Sie die Zeit und die Kraft haben, die Doppik zu Ihrem Vorteil voll zu nutzen.
Es gibt viele Zwischenschritte zur Aufbereitung von internem Wissen, das Sie sofort zur besseren operativen Führung nutzen können. Wir haben Erfahrung damit und helfen Ihnen gerne dabei!